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Allgemeine Geschäftsbedingungen.
von Burkiworks, Menznau LU.

1. Vertragsinhalt.

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäfts bedingungen regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen der Agentur Burkiworks in Menznau und dem Kunden, welcher die Dienste von Burkiworks in Anspruch nimmt. Sie sind integrierter Best andteil jedes Auftrags. Abweichende Bedingungen müssen schriftlich vereinbart

werden.

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2. Arbeitsgrundsätze.

Bei der Tätigkeit für unsere Kunden richten wir uns nach den gesetzlichen Bestimmungen. Wir behalten uns vor, Aufträge abzulehnen, die diesen Bestimmungen oder unseren ethischen Grundsätzen nicht entsprechen. Als Beauftragte unserer Kunden wahren wir deren Interessen nach bestem Wissen und Gewissen. Sämtliche uns zur Verfügung gestellten Unterlagen unserer Kunden werden vertraulich behandelt

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3.Treuepflicht und Geschäftsgeheimnis.

Als Beauftragte des Kunden verpflichtet sich Burkiworks, sämtliche übertragenen Arbeiten sorgfältig und verantwortungsbewusst auszuführen, die Interessen des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen zu vertreten und Geschäftsgeheimnisse vollumfänglich zu wahren.

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4. Stellvertretung / Leistung Dritter.

Burkiworks ist berechtigt, zur Vertragserfüllung Dritte beizuziehen und ist besorgt für deren sorgfältige Auswahl und Instruktion. Gegenüber Dritten handelt Burkiworks auf eigene Rechnung oder stellvertretend im Namen und auf Rechnung des Kunden.

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5. Konkurrenzauschluss.

Im Grundsatz besteht kein Anspruch auf Konkurrenzausschluss, sofern dies nicht in einem separaten Vertrag ausdrücklich vereinbart wird. Eine solche Regelung bedingt in der Regel im Gegenzug die Vergabe des Gesamtmandats an Burkiworks für sämtliche Dienstleistungen, welche von Burkiworks erbracht werden können.

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6. Geistiges Eigentum.

Der Kunde anerkennt ausdrücklich das geistige Eigentum von Burkiworks, insbesondere das Urheberrecht an allen im Rahmen der Zusam-menarbeit von ihr geschaffenen Leistungen (Konzepte, Gestaltungsvorschläge, Texte, grafische Arbeiten, Fotos, Logos, Claims Pläne, Visualisierungen, Design usw.).

 

7. Urheberschutz und Nutzungsrechte.

1.1 Der einem Gestalter erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag (Auftragswerk). Vertrags-gegenstand ist die Schaffung des in Auftrag gegebenen Werkes sowie die Einräumung von Nutzungsrechten an diesem Werk. Es gelten die Vorschriften des Werkvertragsrechtes und des Urheberrechtsgesetzes. Die kostenlose Vorlage von Entwürfen ist ausgeschlossen; Ausnahmen hiervon bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung. Es werden die Daten geliefert, die die klar umrissene, vorher verienbarte Nutzung ermöglichen. Quell-, Layout- oder andere Daten, Modelle oder andere Gegenstände die bei der Entwicklung des Urheberwerks entstehen, sind Eigentum des Urhebes und werden nicht ausgehändigt.

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1.2 Die Arbeiten (Entwürfe und Werkzeichnungen) des Grafik- Designers sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das Urheber rechtsgesetz geschützt

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1.3 Änderungswünsche des Kunden haben keine Auswirkungen auf dieUrheberschaft.

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1.4 Ohne Zustimmung des Gestalters dürfen seine Arbeiten einschließlich der Urheberbezeichnung weder im Original noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung auch von Teilen des Werkes ist unzulässig oder bedarf einer ausdrücklichen Vereinbahrung.

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1.5 Die Werke des Gestalters dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Zweck im vereinbarten Umfang verwendet werden. Mangels ausdrücklicher Vereinbarung gilt als Zweck des Vertrages nur der vom Auftraggeber bei Auftragserteilung erkennbar gemachte Zweck. Das Recht, die Arbeiten in dem vereinbarten Rahmen zu verwenden, erwirbt der Auftraggeber/Verwerter mit der Zahlung des

Regelhonorars.

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1.6 Wiederholungsnutzungen (z.B. Nachauflage) oder Mehrfachnutzungen (z.B. für ein anderes Produkt) sind honorarpflichtig; sie bedürfen der Einwilligung des Gestalters.

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1.7 Die Übertragung eingeräumter Nutzungs-rechte an Dritte bedarf der Einwilligung des Gestalters.

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1.8 Über den Umfang der Nutzung steht dem Gestalter ein Auskunfts-

anspruch zu.

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8. Wiederrechtliche Nutzung.

Für den Fall einer widerrechtlichen Nutzung desgeistigen Eigentums sowie von Präsentations-vorschlägen von Burkiworks durch den Kunden, wird eine Konventionalstrafe von mindestens CHF 5’000.— pro Übertretung fällig. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten. Durch die Bezahlung der Konventionalstrafe fällt das Verbot der widerrechtlichen Nutzung nicht dahin.

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9. Belegsexemplare.

Von allen durch Burkiworks gestalteten mitteln (Druck usw). sind der Agentur kostenlos fünf Exemplare als Belege zu überlassen.

 

10. Unterlagen.

Die Aufbewahrung von Druckunterlagen und Bildernerfolgt auf Kosten von Burkiworks. Die vom Kunden zur Verfügung gestellten Unterlagen sowie die Original druckdateien werden auf Verlangen des Kunden herausgegeben, sofern der Kunde seinen vertraglichen Verpflichtungen nachgekommen ist. Werden Unterlagen während mehr als einem Jahr nach Auftragsende nicht benutzt und nicht zurückverlangt, ist Burkiworks berechtigt, diese zu vernichten. Die Herausgabe von Unterlagen an den Kunden beinhaltet nichtdie automatische Freigabe des Nutzungsrechtes.

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11. Leistungern und Verbinlichkeit.

Mit der Erteilung eines Auftrags in schriftlicher und/oder mündlicher Form oder mit dem Abschluss eines Beratungsvertrags erklärt sich der Auftraggeber mit den vorliegenden Geschäftsbedingungen einverstanden. Ab-weichende oder ergänzende Bestimmungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.

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12. Preise und Offerten.

Eine erste Offerte von Burkiworks, welche aufgrund vonungefähren Angaben erstellt wurde, gilt als Richtofferte und ist kostenlos. In den Offerten nicht enthalten sind Fahrspesen, Materialkosten sowie Autorkorrekturen siehe Punkt

«Autorkorrekturen»).Diese werden nach Aufwand zusätzlich verrechnet.Die Preisbindung der Offerten erlischt nach derangegebenen Frist.

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13. Autokorrekturen.

Autorkorrekturen sind vom Kunden verursachte, nicht offerierte Zusatzkosten. Sie werden durch fehlerhafte oder nicht der Offerte entsprechend angelieferte Daten sowie nachträgliche Änderungen verursacht. Die notwendigen Ergänzungen und Korrekturen des ausgewählten Vorschlags sind in der Offerte enthalten (zwei Korrektur-runden). Änderungen, die darüber hinausgehen, werden als Autorkorrekturen behandelt.

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14. Rechnungsstellung / Mehrwertsteuer.

Die Arbeiten von burkiwork werden nach der Kundenpräsentation in Rechnung gestellt. Für Arbeiten, welche einen Zeitraum von mehr als einem Monat beanspruchen, können Zwischenabrechnungen erstellt werden. Bei Neukunden wird bei Auftragserteilung eine Vorauszahlung von 50% verlangt. Alle Offertenverstehen sich immer ohne Mehrwertsteuer und sind Nettobeträge in Schweizer Franken. Der Rechnungs betrag ist mehrwertsteuerpflichtig. Die Rechnungen sind zahlbar innert 30 Tagen nach Rechnungsdatum, sofern nichts anderes vermerkt ist.

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15. Auftragreduzierung /-Annullierung.

Wird ein erteilter Auftrag reduziert oder annulliert, verrechnet Burkiworks die begonnenen Arbeiten nach effektivem Aufwand. Wurde die Leistung bereits vollständig erbracht, hat Burkiworks einen Anspruch auf den gesamten Betrag. Darüber hinaus hat der Kunde die entstandenen Unkosten oder Vorleistungen Dritter in vollem Umfang zu tragen.

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16. Reklamation.

Reklamationen sind innert 8 Tagen nach Erhalt der Arbeiten oder Produkte schriftlich an Burkiworks zurichten. Reklamationen bei Leistungen Dritter, zu deren Beschaffung Burkiworks lediglich als Vermittler aufgetreten ist, liegen nicht in der Verantwortung von Burkiworks . Die Agentur setzt sich in diesem Falle als Vermittler für eine faire Regelung zwischen dem

Kunden und Dritten ein, kann jedoch für allfällig entstandene Schäden nicht belangt werden.

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17. Haftung.

Die Haftung seitens Burkiworks beschränkt sich auf grobfahrlässiges und/oder vorsätzliches Verschulden. Schadenansprüche sind auf den Auftragswert beschränkt. Der gemäss diesen Geschäft-bedingungen abgechlossene Vertrag oder erteilte Auftrag untersteht Schweizerischem Recht. Zur Beurteilung von Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist das Gericht des Bezirks

Höfe zuständig.

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​Menznau, 2020

 

 

 

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